Finanzierung der Pflege zu Hause: Wer zahlt was?
Krankenversicherung, Kanton, Gemeinde und Eigenanteil: Wir erklären, wie die Finanzierung der Pflege zu Hause in der Schweiz aufgeteilt ist und welche Beiträge Ihnen zustehen.
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Die drei Finanzierungsquellen
Die Pflege zu Hause wird in der Schweiz aus drei Quellen finanziert: der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, der öffentlichen Hand von Kanton und Gemeinde sowie einem Beitrag der pflegebedürftigen Person selbst.
Beitrag der Krankenversicherung
Die Krankenversicherung übernimmt die Pflegeleistungen nach KLV Art. 7. Dazu gehören Abklärung und Beratung, Untersuchung und Behandlung sowie die Grundpflege. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung und eine Pflegebedarfsabklärung.
Beteiligung der öffentlichen Hand
Kanton und Wohngemeinde übernehmen die sogenannte Restfinanzierung, also die Differenz zwischen den Kosten und dem Beitrag der Krankenversicherung abzüglich des Patientenanteils.
Eigenanteil
Der Patientenanteil ist gesetzlich begrenzt. Hinzu kommen Franchise und Selbstbehalt der Krankenversicherung sowie Leistungen, die nicht durch die Grundversicherung gedeckt sind, etwa Hauswirtschaft und Betreuung.
Was das für pflegende Angehörige bedeutet
Pflegen Sie eine nahestehende Person, können Sie bei einer Spitex-Organisation wie PRICA angestellt werden. Die von Ihnen geleistete Grundpflege wird dann über die Krankenversicherung abgerechnet und Ihnen als Lohn ausbezahlt.
Gerne beraten wir Sie unverbindlich zu Ihrer konkreten Situation.

